IPPC-Standard ISPM Nr. 15
HT-Behandlung - Sirexbehandlung

Markierung Verpackungsholz nach  IPPC-Standard Fit für den Export!
Um den Einfuhrbestimmungen anderer Länder und Kontinente gerecht zu werden, ist der sichere Schutz vor Insekten und je nach Empfangsland die Anwendung des IPPC-Standards unumgänglich.


Nach diesen sehr strengen Auflagen produzieren wir Ihren Transportträger.


Die Regelungen des ISPM Nr. 15 beinhalten im Wesentlichen:

  • Holz, das für die Herstellung von Verpackungen verwendet werden soll, muss einem der beiden anerkannten Behandlungsverfahren (Begasung mit Methylbromid oder Heat Treatment (56°C Kerntemperatur für mindestens 30 Minuten)) unterzogen worden sein.
  • Als Nachweis der Einhaltung der Standardanforderungen wird eine Markierung auf dem Holz angebracht.
  • Wer Holz für Verpackungen nach den Anforderungen des Standards gekennzeichnet in den Verkehr bringt, braucht eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienste der Länder).
  • Wer Holz für Verpackungszwecke behandelt und in den Verkehr bringen will, muß von der zuständigen Behörde (Pflanzenschutzdienste der Länder) registriert worden sein.
  • Die zuständigen Behörden untersuchen mindestens einmal jährlich, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung in den Betrieben noch vorliegen.

Unser Unternehmen ist amtlich zugelassen und registriert.
Somit produzieren wir für Sie entsprechend den aktuellen Vorschriften.

 
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Übersicht der Regelungen - Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15 finden Sie auf diesen Seiten:

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